
Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
In Recht & Lehre > Arbeitsrecht
- Location: Live webinar
- Price: for free
- Number of participants: maximum 100
- Language: German
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Menschen mit Behinderung haben es trotz ihrer Qualifikation oft schwer, einen Arbeitsplatz zu bekommen und zu behalten. Daher hat der Gesetzgeber für sie den sogenannten besonderen Kündigungsschutz geschaffen.
So kann einem schwerbehinderten Menschen grundsätzlich nur dann gekündigt werden, wenn das zuständige Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat.
Dieser Online-Workshop gibt Ihnen in weniger als einer Stunde einen hilfreichen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und beantwortet praxisrelevante Fragen bei der Umsetzung in Betrieben und Behörden.
Der Referent Rechtsanwalt Ronny Hübsch ist als Sozialrechtsreferent der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden Württemberg mit diesem Thema aus seiner täglichen Praxis bestens vertraut.